1. Benutzung des Fahrzeuges
Der Mieter erhält das umseitig beschriebene Fahrzeug in einwandfreiem Zustand mit allen seinen Papieren, Ersatzrad, Werkzeug und Zubehör und verpflichtet sich, den Wagen in ebensolchem Zustand zurückzugeben und sich beim Fahren an die Verkehrsvorschriften zu halten. Es ist ausdrücklich verboten:
2. Rückgabe des Fahrzeuges
Der Mieter verpflichtet sich, den Mietwagen mit allen Papieren, Ersatzrad, Werkzeug und Zubehör zu dem umseitig vereinbarten Datum und Ort zurückzugeben. Jede Änderung muss vorher schriftlich vom Vermieter genehmigt werden. Bei Nichterfüllung dieser Bedingungen wird die Rückgabe des Fahrzeuges gerichtlich erzwungen.
3. Mietpreis
Folgende Kosten gehen zu Lasten des Mieters:
4. Versicherung
Der Mieter und weitere umseitig autorisierte Fahrer haben Anspruch auf eine vom Vermieter abgeschlossene unbegrenzte Haftpflichtversicherung in folgenden Fällen:
Im Sinne dieser Versicherung werden folgende Personen ausdrücklich als dritte Personen ausgeschlossen, Ehepartner, Eltern, Kinder sowie Geschwister des Mieters und/oder des autorisierten Fahrers sowie deren Geschäftspartner oder Angestellte.
Aus der Versicherungsgarantie ausgeschlossen sind: Verlust, Diebstahl oder Schäden an Objekten, die im Fahrzeug transportiert wurden.
Ebenso aus der Versicherungsgarantie ausgeschlossen sind Schäden an den Felgen, Reifen, dem Unterboden, den Rädern, Glas und Windschutzscheiben, es sei denn, für diese Elemente ist vom Mieter eine SCDW VIP Versicherung (Super Collision Damage Waiver) abgeschlossen worden.
Die durch den Vermieter abgeschlossene Versicherung deckt den Mieter sowie die autorisierten Fahrer im Falle einer Kautionszahlung oder einer gerichtlichen Verteidigung im Falle einer Strafhandlung.
Die Haftung des Mieters für Schäden durch Diebstahl oder Feuer sind vollständig durch die Versicherung gedeckt, vorausgesetzt, dass das Fahrzeug unter den vorgeschriebenen Bedingungen genutzt wurde; im Falle eines Unfalles ist die Schadensdeckung auf den in der Police vermerkten Betrag begrenzt.
Die erwähnte Selbstbeteiligung wird der Kreditkarte des Mieters belastet und zurückgezahlt, wenn das Fahrzeug in dem gleichen Zustand zurückgegeben wird, in dem es entgegengenommen wurde.
Die Höhe der Selbstbeteiligung variiert je nach Fahrzeugmodell, wobei für die verschiedenen Gruppen die nachstehenden Beträge festgelegt wurden:
Die Selbstbeteiligung fällt weg, falls Sie eine Versicherung ohne Selbstbeteiligung abschliessen, die pro Tag die unten angegebenen Preise hat.
Dieser Betrag variiert je nach Fahrzeugmodell, wobei für die einzelnen Gruppen die folgenden Preise festgelegt wurden:
5. Kraftstoff
Die Fahrzeuge werden stets voll getankt übergeben.
Sie werden deshalb am Anfang der Mietperiode gebeten, den Kraftstoff zu bezahlen.
Der Wert des Kraftstoffes variiert je nach Fahrzeugmodell zwichen 55€ und 140€ jenach Fahrzeugtyp.
6. Unfälle
Im Falle eines Unfalles verpflichtet sich der Mieter:
7. Reparaturen
Der Vermieter trägt die Kosten während der Vermietung für Abschmieren, Ölwechsel sowie kleinere Reparaturen – außer Reifenpannen – bis zu einem Höchstbetrag von € 30.05. Die Rückerstattung erfolgt gegen Vorlage der entsprechenden Rechnungen. Die Kosten für Abschleppen des Wagens aufgrund eines Unfalles sind ausdrücklich ausgeschlossen und gehen zu Lasten des Mieters. Für größere Reparaturen, die den Betrag von € 30.05 übersteigen, bedarf es der ausdrücklichen Genehmigung des Vermieters.
Sollte der Mieter dennoch solche Reparaturen ohne die Genehmigung des Vermieters durchgeführt haben, oder aber einen Unfall nicht innerhalb der unter Punkt 4 a) vereinbarten Frist von 48 Stunden gemeldet haben, verliert er seinen Anspruch auf Rückerstattung jeglicher Reparaturkosten.
8. Verantwortung des Vermieters
Der Vermieter erklärt, alle notwendigen Vorkehrungen getroffen zu haben, um technische Mängel am Mietfahrzeug auszuschließen. Sollten dennoch technische Mängel auftreten, übernimmt der Vermieter keine Verantwortung für direkte oder indirekte Schäden, die dem Mieter hierdurch entstehen.
9. Belastung der Kreditkarte
Durch Unterschrift des vorliegenden Mietvertrages bevollmächtigt der Mieter die Firma Rent a Car Denia, S.A. ausstehende Beträge bei Ablauf des Mietvertrages seiner Kreditkarte zu belasten, seien es Mietkosten, Unfallschäden, die von der Versicherung nicht gedeckt sind, oder andere Kosten, die zu Lasten des Mieters gehen.
10. Schutz von persönlichen Daten
Wir teilen Ihnen mit, dass Ihre persönlichen Angaben als Kunde unserer Firma in einer Kunden-Datenbank aufgenommen werden, für die Rent a Car Denia, S.A. verantwortlich ist. Die Bearbeitung Ihrer Angaben ist für die Abwicklung unserer gemeinsamen Geschäfte notwendig und können gemäss den geltenden Vorschriften weitergegeben werden, wenn dies verlangt wird. Falls Sie es wünschen, können Sie Ihre Rechte bezüglich Zugriff, Berichtigung, Einspruch oder Annullierung Ihrer Daten ausüben, indem Sie sich schriftlich an die in diesem Vertrag angegebene Adresse wenden.
11. Gerichtsstand
Jegliche Unstimmigkeiten, die zwischen Mieter und Vermieter auftreten, werden mit Gerichtsstand Denia ausgetragen, wo der Mietvertrag abgeschlossen wurde. Es besteht kein Anspruch auf einen anderen Gerichtsstand.
(+34) 96 643 50 20
denia@rentacar-denia.com